Als Berufsanfänger, Auszubildender oder Student eine eigene Bude mieten? Das übersteigt häufig die finanziellen Möglichkeiten. Da kann eine Wohngemeinschaft eine günstige und gute Alternative sein. Vor dem Abschluss eines Mietvertrags gilt es allerdings einiges zu beachten.
Wer unterschreibt den Mietvertrag?
Denn für einen WG-Mietvertrag gibt es mehrere Varianten – und alle haben ihre Vor- und Nachteile. Gibt es einen Hauptmieter, sind die anderen WG-Mitglieder Untermieter. Wollen alle WG-Bewohner dem Vermieter gegenüber gleichgestellt sein, müssen alle im gemeinsamen Mietvertrag als Hauptmieter eingetragen werden. Eine weitere Alternative: Jedes WG-Mitglied schließt mit dem Vermieter einen eigenen Vertrag. Diese Variante ist in der Praxis eher selten, denn sie führt für den Vermieter zu erhöhtem Verwaltungsaufwand und für die WG-Mitglieder unter Umständen zu unliebsamen Überraschungen. Denn zieht ein Mitglied aus, bestimmt im Prinzip der Vermieter, wer in das leere Zimmer einzieht.
Ob als Zweckgemeinschaft, Studentenbude oder Kumpel-WG: Eine Wohngemeinschaft ist häufig eine günstige Alternative bei der Wohnungssuche. Statt ein überteuertes 1-Zimmer-Apartment zu mieten, lässt es sich billiger – und auf jeden Fall geselliger – zusammen mit Freunden, Kollegen oder Kommilitonen wohnen. Vor der Gründung einer Wohngemeinschaft sollten sich die künftigen WG-Mitglieder aber über einige Grundregeln einigen. Die Rede ist nicht von Putzdiensten und Badnutzungszeiten, sondern von Pflichten, die sich aus einem Mietverhältnis ergeben.
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